Die Cseri und Partner Rechtsanwälte informiert ihre Mandanten, dass die ab dem 1. März 2012 gültige Modifizierung des Firmengesetzes Nr. 5/2006. für die Firmen bedeutende und wichtige Datenanmeldungsverpflichtungen vorschreibt.
Gemäß dem Gesetz müssen die Firmen die folgenden, verbindlichen Modifizierungen durchführen:
- sie müssen die Rechtmäßigkeit der Nutzung der als Sitz / Niederlassung / Filiale geltenden Immobilie mittels einer, von der Eigentümerin der Immobilie ausgegebenen Nutzungserklärung nachweisen und diese Erklärung einereichen;
- man muss den Steuerzeichen bzw. die Steuernummer der vertretungsberechtigten der Firma und der Eigentümer anmelden;
- weiterhin muss man den Geburtsdatum der vertretungsberechtigten Person anmelden;
- wenn in der Firma in etwaiger Position ausländische Personen oder juristische Personen sind, so muss man für diese Personen Zustellungsbevollmächtigte ernennen, und man muss die Zustellungsvollmacht ebenfalls beim Firmengericht einreichen.