2012.10.31

VERBINDLICHE FIRMENMODIFIZIERUNGEN

Die Cseri und Partner Rechtsanwälte informiert ihre Mandanten, dass die ab dem 1. März 2012 gültige Modifizierung des Firmengesetzes Nr. 5/2006. für die Firmen bedeutende und wichtige Datenanmeldungsverpflichtungen vorschreibt.
 
Gemäß dem Gesetz müssen die Firmen die folgenden, verbindlichen Modifizierungen durchführen:
  • sie müssen die Rechtmäßigkeit der Nutzung der als Sitz / Niederlassung / Filiale geltenden Immobilie mittels einer, von der Eigentümerin der Immobilie ausgegebenen Nutzungserklärung nachweisen und diese Erklärung einereichen;
  • man muss den Steuerzeichen bzw. die Steuernummer der vertretungsberechtigten der Firma und der Eigentümer anmelden;
  • weiterhin muss man den Geburtsdatum der vertretungsberechtigten Person anmelden;
  • wenn in der Firma in etwaiger Position ausländische Personen oder juristische Personen sind, so muss man für diese Personen Zustellungsbevollmächtigte ernennen, und man muss die Zustellungsvollmacht ebenfalls beim Firmengericht einreichen.

Wenn ausschließlich die oben genannten Modifizierungen durchgeführt werden, isst das Verfahren kosten- und gebührenfrei.
 
Wir machen Sie darauf Aufmerksam, dass die obigen Modifizierungen verbindlich in den Firmen bei der ersten Modifizierung ab dem 1. März 2012, aber spätesten bis zum 1. Februar 2013 vollbringen. Wenn die Firma dieser Verpflichtung fristgemäß nicht nachkommt, kann das Firmengericht eine Strafe zwischen 50.000,- Ft und 900.000,- Ft gegen die Firma verhängen.
 
Unsere Kanzlei steht Ihnen in den oben geschilderten Modifizierungen sehr gerne zur Verfügung.
 
Mir machen unsere sehr geehrten Kunden darauf Aufmerksam, dass auch die Regelungen des Firmengesetzes bezüglich der Tätigkeitskreise modifiziert wurden. In der Zukunft kann man die Tätigkeitskreise gemäß TEÁOR durch die Buchhalter der Firmen modifizieren. Laut dem neuen Verfahren muss der Buchhalter die Modifizierung der Tätigkeiten bei der Steuerbehörde (NAV, Nemzeti Adó- és Vámhivatal) anmelden, die Steuerbehörde meldet die Modifizierungen dann automatisch an das Firmengericht, welches die Tätigkeiten ebenfalls automatisch im Firmenregister überführt.
 
 
 
 
Registrationsnummer bei der Rechtsanwaltskammer Budapest: 0129 / Bankkonto: Unicredit Bank Hungary Zrt.
HU09 1090 0028 0000 0007 6844 0423 (HUF) / HU23 1091 8001 0000 0007 6844 1345 (EUR)